Das Kanalbenützungsentgelt besteht aus dem Grundentgelt und dem Wasserzuschlag:

  • Das Grundentgelt berechnet sich anhand der Anzahl der WC- und Pissanlagen, die im Objekt vorhanden sind. Es ist ab der Fertigstellung des Objekts zum folgenden Monatsersten zu leisten.
  • Der Wasserzuschlag berechnet sich aus der Wassermenge, die von der öffentlichen Wasserversorgung geliefert wird. Für die Vorberechnung wird ein typischer Wasserverbrauch von 35 m³ je Person und Jahr angenommen.

  • Hinweis: Bei einer genehmigten Eigenwasserversorgung erfolgt die Abrechnung pauschaliert oder über einen privaten Wasserzähler. Um in diesem Fall eine Auskunft über Ihr jährliches Kanalbenützungsentgeltes zu erhalten, kontaktieren Sie uns bitte per Mail an abwasser@linzag.at.
Angaben zur Vorberechnung
Anzahl der Personen, die im Objekt wohnen
Anzahl der WC- und Pissanlagen, die errichtet wurden
Geschätztes Kanalbenützungsentgelt pro Jahr (inkl. 10 % USt)* EUR

Das jährliche Kanalbenützungsentgelt wird derzeit in zwölf Teilbeträgen in Rechnung gestellt, wobei die jährliche Endabrechnung mit dem zwölften Teilbetrag erfolgt. Bei einer Änderung der Anlage (Wegfall oder Neuerrichtung einer WC-Anlage) sollten die Teilbeträge angepasst werden. Unser Service-Team unterstützt Sie gerne dabei.

Bitte beachten Sie, dass der tatsächliche Wasserverbrauch sehr individuell ist und insbesondere bei Neubauten zum Zeitpunkt des Bezuges noch keine Mengen vorliegen. Dadurch kann das tatsächliche Kanalbenützungsentgelt vom Ergebnis dieser Vorberechnung abweichen.

Sollten Sie Fragen zum Kanalbenützungsentgelt-Rechner haben, steht Ihnen unser Service-Team gerne zur Verfügung.

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